Berechnung Ihres finanziellen Beitrags für die Betreuung Ihrer Kinder
- Der Beitrag gilt für Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr und Hortkinder
- Bremer Kinder ab vollendetem dritten Lebensjahr sind bis zur Einschulung beitragsfrei.
Im Ortsgesetz ist festgelegt, dass
- das Familieneinkommen,
- die Anzahl der im Haushalt lebenden Familienmitglieder,
- die tägliche Betreuungsdauer in der Tageseinrichtung des Kindes, für das der Beitrag berechnet wird,
- die Anzahl der Geschwisterkinder, die gleichzeitig ein Kindertagesförderungsangebot nutzen,
Weiter ist im Ortsgesetz festgelegt, dass der Elternbeitrag ein Jahresbeitrag ist, der in 12 monatlich zu zahlenden Raten zu begleichen ist. Das Ortsgesetz gilt unmittelbar für Einrichtungen des städtischen Eigenbetriebs KiTa Bremen, wird aber auch von Trägern der freien Wohlfahrtspflege sowie von kirchlichen Trägern angewendet.
Für die Kindertagespflege werden die Elternbeiträge analog berechnet und festgesetzt. Hierbei ist die umgerechnete Wochenstundenzahl ebenso maßgeblich wie bei der Ermittlung einer Gesamtbetreuungszeit, wenn mehrere Kindertagesförderungsangebote kombiniert werden.
Betreuungszeiten in der Schule werden nicht berücksichtigt; dies gilt auch für die Geschwisterermäßigung.
Alle Angaben zu Einkünften etc. werden als Jahreswerte in Euro berücksichtigt, inkl. evtl. vereinzelt anfallender Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder anderer Gratifikationen und Provisionen.
Maßgeblich ist das vorletzte Kalenderjahr vor Beginn des beitragspflichtigen Kindergartenjahres (der Nachweis erfolgt in der Regel durch den Einkommenssteuerbescheid).
Haben sich die Lebens- und Einkommensverhältnisse zwischenzeitlich so wesentlich geändert, dass eine andere Einkommensstufe erreicht würde, wird der Beitrag auf Grundlage aktuellerer Einkommensbelege berechnet (letztes Kalenderjahr oder die letzten 12 Monate).
Mit Ausnahme einkommensmindernder Werbungskosten werden nur positive Einkünfte berücksichtigt.
Das Kindergeld zählt ab dem 1.8.2017 nicht mehr zum Einkommen.
Bitte füllen Sie das Formular komplett aus, um die Berechnung durchzuführen.
Auf diese Weise hervorgehobene Textstellen enthalten weitere Kurzinformationen, die angezeigt werden, wenn Sie die Maus über die Textstelle bewegen und dort kurz verharren lassen.
Hinweise:
Soweit das gewählte Kindertagesförderungsangebot Mittagessen beinhaltet, beträgt der zusätzliche Verpflegungsbeitrag hierfür 35 Euro pro Monat.- Betreuungsangebote mit einem Stundenumfang von mehr als 5 Stunden werden nur in Verbindung mit einer Mittagsverpflegung angeboten.
- Betreuungsangebote mit 5 Stunden können mit oder ohne Mittagsverpflegung gebucht werden.
- Betreuungsangebote mit weniger als 5 Stunden beinhalten grundsätzlich keine Mittagsverpflegung.
Wer in wirtschaftliche Notlage geraten ist und den monatlichen Beitrag nicht begleichen kann, hat die Möglichkeit, bei der zuständigen Behörde (Senatorin für Kinder und Bildung, Elternbeitragstelle) einen sogenannten Härtefallantrag auf teilweisen oder kompletten Erlass des Beitrages zu stellen, wenn nur so die zum Wohle des Kindes dringend erforderliche Förderung gewährleistet werden kann.
In Einrichtungen von Elternvereinen, von betriebsnahen und von privat-gewerblichen Trägern wird die Höhe der Beiträge selbst festgelegt. Es handelt sich hierbei meistens um einen Festbeitrag. Reichen hierfür die wirtschaftlichen Möglichkeiten nicht aus, kann ein Antrag auf Beitragszuschuss bzw. –übernahme bei der Elternbeitragstelle gestellt werden.