Berechnung Ihres finanziellen Beitrags für die Betreuung Ihrer Kinder
Der hier zur Verfügung gestellte online-Beitragsrechner berechnet einen Elternbeitrag auf der Grundlage der Beitragsordnung für die Kindergärten und Horte in der Stadtgemeinde Bremen vom 08.07.2008 in Verbindung mit dem Beschluss des Senats der Freien Hansestadt Bremen vom 17.02.2015 zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 31.10.2014.
Details hierzu sind den Umsetzungsinformationen vom 25.02.2015 zu entnehmen.
— Die Berechnung gilt für die Betreuung bis 31. Juli 2017 —
In der Beitragsordnung ist festgelegt, dass
Anders ist es in Einrichtungen von Elternvereinen und von privat-gewerblichen Trägern: Diese Träger legen die Höhe der Beiträge selbst fest. Bei besonderen Bedarfssituationen gewährt dann das Amt für Soziale Dienste auf Antrag einen Zuschuss. Entscheidungsrahmen für die Höhe des Zuschusses ist die gültige Beitragstabelle.
Zur Nutzung des Online-Beitragsrechners:
Alle Angaben zu Einkünften, Kindergeld etc. müssen in Euro als Jahreswerte berücksichtigt werden, inkl. evtl. vereinzelt anfallender Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder anderer Gratifikationen und Provisionen.
Bitte berücksichtigen Sie alle aktuellen und mit dem aktuellen Arbeitsverhältnis in Zusammenhang stehende Einkünfte (auch wenn diese erst später anfallen), bezogen auf ein Jahr. Sollten sich Ihre Lebensumstände ändern, wird ein neuer Beitragssatz festgesetzt.
Eine Änderung der Lebensumstände kann durch verschiedene Faktoren bedingt sein, insbesondere:
Bitte füllen Sie das Formular komplett aus, um die Berechnung durchführen zu können.
Auf diese Weise hervorgehobene Textstellen enthalten weitere Kurzinformationen, die angezeigt werden, wenn Sie die Maus über die Textstelle bewegen und kurz verharren lassen.
Soweit die gewählte Betreuung einschließlich Mittagessen ist, beträgt der enthaltene Anteil für das Mittagessen 22 Euro pro Monat. Bei Vorlage des Bremen Passes wird die Zuzahlung für das Mittagessen erlassen.
Wer unverschuldet in wirtschaftliche Notlage geraten ist und die monatliche Beitragsrate nicht sofort begleichen kann, hat die Möglichkeit, in der Einrichtung, beim jeweiligen Träger der Einrichtung oder beim Amt für Soziale Dienste (Elterngeldstelle, für die Kindertagespflege) einen sogenannten Härtefallantrag zu stellen, wenn die Betreuung für das Kind dringend erforderlich ist.
Wenn die Belastung durch die Beitragszahlungen nicht zumutbar ist, kann ein Antrag auf Übernahme bzw. Erlass des Beitrags beim Amt für Soziale Dienste (Wirtschaftliche Jugendhilfe) gestellt werden.
— Die Berechnung gilt für die Betreuung bis 31. Juli 2017 —
In der Beitragsordnung ist festgelegt, dass
- das Familieneinkommen,
- die Anzahl der im Haushalt lebenden Familienmitglieder
- die tägliche Betreuungsdauer in der Tageseinrichtung oder die entsprechend umgerechnete wöchentliche Betreuungsdauer in der Tagespflegestelle des Kindes, für das der Beitrag berechnet wird (werden mehrere Betreuungsmodelle kombiniert, gilt die Gesamtbetreuungszeit. Schulbetreuung zählt nicht.),
- die Anzahl der Geschwisterkinder in Tagesbetreuung und Kindertagespflege (nicht in schulischer Betreuung!)
Anders ist es in Einrichtungen von Elternvereinen und von privat-gewerblichen Trägern: Diese Träger legen die Höhe der Beiträge selbst fest. Bei besonderen Bedarfssituationen gewährt dann das Amt für Soziale Dienste auf Antrag einen Zuschuss. Entscheidungsrahmen für die Höhe des Zuschusses ist die gültige Beitragstabelle.
Zur Nutzung des Online-Beitragsrechners:
Alle Angaben zu Einkünften, Kindergeld etc. müssen in Euro als Jahreswerte berücksichtigt werden, inkl. evtl. vereinzelt anfallender Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder anderer Gratifikationen und Provisionen.
Bitte berücksichtigen Sie alle aktuellen und mit dem aktuellen Arbeitsverhältnis in Zusammenhang stehende Einkünfte (auch wenn diese erst später anfallen), bezogen auf ein Jahr. Sollten sich Ihre Lebensumstände ändern, wird ein neuer Beitragssatz festgesetzt.
Eine Änderung der Lebensumstände kann durch verschiedene Faktoren bedingt sein, insbesondere:
- eine Veränderung der Anzahl der Personen, die in der Einkommensgemeinschaft leben,
- eine Veränderung der Einkommenshöhe um mehr als 10 Prozent,
- die Aufnahme oder der Abgang eines weiteren Kindes in eine oder aus einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle.
Bitte füllen Sie das Formular komplett aus, um die Berechnung durchführen zu können.
Auf diese Weise hervorgehobene Textstellen enthalten weitere Kurzinformationen, die angezeigt werden, wenn Sie die Maus über die Textstelle bewegen und kurz verharren lassen.
Hinweise:
Eine Gesamtbetreuungszeit von weniger als 20 Wochenstunden ist kostenlos. Dies gilt seit dem 01.08.2013 auch für die Betreuung in pädagogischen Spielkreisen.Soweit die gewählte Betreuung einschließlich Mittagessen ist, beträgt der enthaltene Anteil für das Mittagessen 22 Euro pro Monat. Bei Vorlage des Bremen Passes wird die Zuzahlung für das Mittagessen erlassen.
Wer unverschuldet in wirtschaftliche Notlage geraten ist und die monatliche Beitragsrate nicht sofort begleichen kann, hat die Möglichkeit, in der Einrichtung, beim jeweiligen Träger der Einrichtung oder beim Amt für Soziale Dienste (Elterngeldstelle, für die Kindertagespflege) einen sogenannten Härtefallantrag zu stellen, wenn die Betreuung für das Kind dringend erforderlich ist.
Wenn die Belastung durch die Beitragszahlungen nicht zumutbar ist, kann ein Antrag auf Übernahme bzw. Erlass des Beitrags beim Amt für Soziale Dienste (Wirtschaftliche Jugendhilfe) gestellt werden.