Berechnung Ihres finanziellen Beitrags für die Betreuung Ihrer Kinder

Der hier zur Verfügung gestellte online-Beitragsrechner berechnet einen Elternbeitrag auf der Grundlage der Beitragsordnung für die Kindergärten und Horte in der Stadtgemeinde Bremen vom 08.07.2008 in Verbindung mit dem Beschluss des Senats der Freien Hansestadt Bremen vom 17.02.2015 zum Urteil des Oberverwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen vom 31.10.2014. Details hierzu sind den Umsetzungsinformationen vom 25.02.2015 zu entnehmen.

— Die Berechnung gilt für die Betreuung bis 31. Juli 2017 —

In der Beitragsordnung ist festgelegt, dass
  • das Familieneinkommen,
  • die Anzahl der im Haushalt lebenden Familienmitglieder
  • die tägliche Betreuungsdauer in der Tageseinrichtung oder die entsprechend umgerechnete wöchentliche Betreuungsdauer in der Tagespflegestelle des Kindes, für das der Beitrag berechnet wird (werden mehrere Betreuungsmodelle kombiniert, gilt die Gesamtbetreuungszeit. Schulbetreuung zählt nicht.),
  • die Anzahl der Geschwisterkinder in Tagesbetreuung und Kindertagespflege (nicht in schulischer Betreuung!)
die entscheidenden Merkmale sind, die die Höhe des Beitrages bestimmen. Weiter ist in der Beitragsordnung festgelegt, dass der Elternbeitrag ein Jahresbeitrag ist, der in 12 monatlich zu zahlenden Raten zu begleichen ist. Die Beitragsordnung wird in Einrichtungen von Trägern der freien Wohlfahrtspflege, kirchlichen Trägern und dem städtischen Eigenbetrieb KiTa Bremen sowie für die Kindertagespflege angewendet.
Anders ist es in Einrichtungen von Elternvereinen und von privat-gewerblichen Trägern: Diese Träger legen die Höhe der Beiträge selbst fest. Bei besonderen Bedarfssituationen gewährt dann das Amt für Soziale Dienste auf Antrag einen Zuschuss. Entscheidungsrahmen für die Höhe des Zuschusses ist die gültige Beitragstabelle.

Zur Nutzung des Online-Beitragsrechners:
Alle Angaben zu Einkünften, Kindergeld etc. müssen in Euro als Jahreswerte berücksichtigt werden, inkl. evtl. vereinzelt anfallender Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder anderer Gratifikationen und Provisionen.
Bitte berücksichtigen Sie alle aktuellen und mit dem aktuellen Arbeitsverhältnis in Zusammenhang stehende Einkünfte (auch wenn diese erst später anfallen), bezogen auf ein Jahr. Sollten sich Ihre Lebensumstände ändern, wird ein neuer Beitragssatz festgesetzt.
Eine Änderung der Lebensumstände kann durch verschiedene Faktoren bedingt sein, insbesondere:
  • eine Veränderung der Anzahl der Personen, die in der Einkommensgemeinschaft leben,
  • eine Veränderung der Einkommenshöhe um mehr als 10 Prozent,
  • die Aufnahme oder der Abgang eines weiteren Kindes in eine oder aus einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle.
Mit Ausnahme einkommensmindernder Werbungskosten werden nur positive Einkünfte berücksichtigt.
Bitte füllen Sie das Formular komplett aus, um die Berechnung durchführen zu können.
Auf diese Weise hervorgehobene Textstellen enthalten weitere Kurzinformationen, die angezeigt werden, wenn Sie die Maus über die Textstelle bewegen und kurz verharren lassen.

Hinweise:

Eine Gesamtbetreuungszeit von weniger als 20 Wochenstunden ist kostenlos. Dies gilt seit dem 01.08.2013 auch für die Betreuung in pädagogischen Spielkreisen.
Soweit die gewählte Betreuung einschließlich Mittagessen ist, beträgt der enthaltene Anteil für das Mittagessen 22 Euro pro Monat. Bei Vorlage des Bremen Passes wird die Zuzahlung für das Mittagessen erlassen.

Wer unverschuldet in wirtschaftliche Notlage geraten ist und die monatliche Beitragsrate nicht sofort begleichen kann, hat die Möglichkeit, in der Einrichtung, beim jeweiligen Träger der Einrichtung oder beim Amt für Soziale Dienste (Elterngeldstelle, für die Kindertagespflege) einen sogenannten Härtefallantrag zu stellen, wenn die Betreuung für das Kind dringend erforderlich ist.

Wenn die Belastung durch die Beitragszahlungen nicht zumutbar ist, kann ein Antrag auf Übernahme bzw. Erlass des Beitrags beim Amt für Soziale Dienste (Wirtschaftliche Jugendhilfe) gestellt werden.

Ⅰ. Angaben zum Jahres-Haushaltseinkommen
Steuerpflichtige Einkünfte (Brutto, vor Abzug der Steuern) Mutter: Vater:
Jahres-Bruttoeinkünfte aus nichtselbständiger Arbeit:
Abzüglich Werbungskosten für vorstehende Einkünfte:
Zuzüglich weiterer Bruttoeinkünfte:
Abzüglich Werbungskosten (lt. Steuerbescheid bei Kapitalvermögen):
Weitere, nicht steuerpflichtige Einkünfte Mutter: Vater:
Jahressumme Unterhaltsleistungen (inkl. Geschwister):
Jahressumme Kindergeld:
Jahressumme Arbeitslosengeld I/II:
Jahressumme Unterhaltsgeld vom Arbeitsamt:
Jahressumme Renten (BFA, LVA):
Jahressumme Wohngeld:
Jahressumme Ausbildungsförderung, BAföG:
Jahressumme Elterngeld / Anzahl Bezugsmonate:
Jahressumme Unterhaltsvorschuss (inkl. Geschwister):
Jahressumme Sonstiges (z. B. Kinderzuschlag, ger. Beschäftigung, Ausbildungsvergütung Geschwister):

Ⅱ. Angaben zur Familiensituation
Einschließlich dem Kind leben Person(en) in gleicher Einkommensgemeinschaft.
Wenn dieses Kind aufgenommen wird, ist es das in unserer Einkommensgemeinschaft, das einen Kindergarten, einen Hort oder eine vergleichbare Tageseinrichtung (gemäß §§ 22 ff. SGB VIII; § 2 BremKTG) für Kinder besucht.
(Zählfolge: ältestes Kind = 1)
Das Kind lebt bei .
Eine Blaue Karte / Bremen Pass .

Ⅲ. Angaben zur Betreuung
Wir wünschen für das Kind eine Betreuung von .

Ⅳ. Errechnung des Beitrags
Jahreshaushaltseinkommen:


Stufe der Beitragstabelle:


Regelsatz:


Zu zahlender Betrag* (EURO):


* Hinweis zum Beitragsanteil für Mittagessen:
  • Betreuungsangebote mit einem Stundenumfang von mehr als 5 Stunden werden nur in Verbindung mit einer Mittagsverpflegung angeboten.
  • Betreuungsangebote mit 5 Stunden können mit oder ohne Mittagsverpflegung gebucht werden.
  • Betreuungsangebote mit weniger als 5 Stunden beinhalten grundsätzlich keine Mittagsverpflegung.
Der evtl. im ausgewiesenen Beitrag enthaltene Anteil für das Mittagessen (22 Euro) kann durch Vorlage einer Bescheinigung zur Gewährung von Leistungen für Bildung und Teilhabe (BuT) reduziert werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter http://www.soziales.bremen.de.

Die Berechnung gilt nur für dieses eine Kind.

Alle Angaben sind ohne Gewähr und unterliegen der Prüfung durch die Leitung der Kindertageseinrichtung die das Kind besucht.
Beitragsrechner 2015 Version 1.10