Berechnung des finanziellen Beitrags für die Kindertagesbetreuung

Auf Grundlage des Ortsgesetzes über die Beiträge für die Kindergärten und Horte der Stadtgemeinde Bremen
vom 20.12.2016 – gültig ab 01. August 2017. Alle Angaben in Euro.

Für das Kind:

I. Angaben zum Jahres-Haushaltseinkommen
Verzicht auf Einkommensprüfung:
Steuerpflichtige Einkünfte (Brutto, vor Abzug der Steuern) 1. Person: 2. Person:
Jahres-Bruttoeinkünfte aus selbständiger und/ oder nichtselbständiger Arbeit
→ Abzugsfähige Werbungskosten dazu
Weitere Bruttoeinkünfte
→ Abzugsfähige Werbungskosten dazu
Weitere, nicht steuerpflichtige Einkünfte 1. Person: 2. Person:
Jahressumme Unterhaltsleistungen (inkl. Geschwister)
Jahressumme Arbeitslosengeld
Jahressumme Unterhaltsgeld vom Arbeitsamt
Jahressumme Renten (BFA, LVA)
Jahressumme Wohngeld
Jahressumme Ausbildungsförderung, BAföG (Anrechnungsquote = %)
Jahressumme Elterngeld / Anzahl Bezugsmonate:
Jahressumme Unterhaltsvorschuss (inkl. Geschwister)
Jahressumme Sonstiges (z. B. Kinderzuschlag, ger. Beschäftigung, Ausbildungsvergütung Geschwister)
II. Angaben zur Familiensituation
Einschließlich dem Kind leben Person(en) in gleicher Einkommens­gemeinschaft.
Wenn dieses Kind aufgenommen wird, ist es das in unserer Einkommens­gemeinschaft, das einen Kindergarten, einen Hort oder eine vergleichbare Tages­einrichtung (gemäß §§ 22 ff. SGB Ⅷ; § 2 BremKTG) für Kinder besucht.
Das Kind lebt bei .
III. Angaben zu Betreuung und anerkennbaren Kosten
Gewählte Betreuung .
Anerkennbare Gesamtkosten: Euro
IV. Errechnung des zu zahlenden Beitrags für die Betreuung
Jahreshaushaltseinkommen Beitragsstufe → Regelsatz
Monatlicher Betreuungsbeitrag
Monatlicher Essensbeitrag Gesamtbeitrag: Euro
V. Zu erstattender Betrag
Erstattungsbetrag (aufgerundet): Euro

Berechnet am 00.00.0000 von _________________________Software Stand 20170725 (DK)